RADIOLOGIE 2030
und wie sich niedergelassene Radiologen darauf vorbereiten können
Thesenpapier für ein gerechtes Radiologenhonorar
Die gemäß EBM vergütete, defizitäre Kassenradiologie konnte jahrelang durch die GOÄ-Honorare für Privatpatienten ausgeglichen werden. Dabei handelt es sich um gleiche Leistungen mit einer bis zu fünfmal höheren Vergütung. Diese Quersubventionierung wird nun mit der geplanten GOÄ-Novellierung, die einen durchschnittlichen Rückgang der PKV-Vergütung um (-)29 % vorsieht, so eingeschränkt, dass die durchschnittliche Radiologiepraxis insgesamt Verluste machen wird (vgl. Finanzsimulationen im Thesenpapier in Kapitel 3.1.1).
Daher ist zu fragen, wie ein insgesamt gerechtes (Kassen-)Radiologenhonorar aussehen kann, das zumindest die Kosten der Praxen deckt und zudem zukunftsfähig ist im Hinblick auf das immer knapper werdende Radiologieangebot bei weiter steigender Nachfrage nach Radiologie (vgl. RADIOLOGIE 2030).
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